Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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16.01.2025

Informationen zur Briefwahl anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 werden bis zum 02. Februar 2025 versandt.

Gegen Ende der ersten Februarwoche 2025 ist mit der Lieferung der Stimmzettel für die Bundestagswahl für den Wahlkreis 17 – Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III zu rechnen. Erst nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 30. Januar 2025 steht fest, welche Kandidatinnen und Kandidaten und welche Parteien auf den Stimmzetteln für die Bundestagswahl stehen. Der Druck der Stimmzettel beginnt sofort nach der Sitzung.

15.01.2025

Einladung zur Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft „Mirower Heide“

Zur Beschlussfassung über den Gesamtabschussplan der Hegegemeinschaft „Mirower Heide“ für die Jagdjahre 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028 wird am 21. Februar 2025 um 18.00 Uhr im Hotel & Restaurant „Zum bunten Hirsch“, Rudolf-Breitscheid-Str. 49, 17252 Mirow, eine Mitgliederversammlung gemäß § 21 Abs. 5 des Landesjagdgesetzes M-V einberufen.

14.01.2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

14.01.2025

Informationen zu den Aufkommensneutralen Hebesätzen für Grundsteuer A und B der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig, so dass ab dem
1. Januar 2025 in ganz Deutschland neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B wirksam werden. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und weiteren öffentlichen Dienstleistungen bei. Durch die Anpassung des Hebesatzes wird sichergestellt, dass die Gemeinden auch künftig handlungsfähig bleiben, ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten.

10.01.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Grünow zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Grünow zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Grünow festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

10.01.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Klein Vielen zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Klein Vielen zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Klein Vielen festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

09.01.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Godendorf zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Godendorf zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Godendorf festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

09.01.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Carpin zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Carpin zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Carpin festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

09.01.2025

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Auf Grund des §5 der Kommunalverfassung des Lande Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S.351) und der §§1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S.1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 19.12.2024 folgende Satzung erlassen:

09.01.2025

Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss 2021 des Amtes Neustrelitz-Land festzustellen und dem Amtsvorsteher für das HHJ 2021 zu entlasten.

09.01.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Blankensee zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Blankensee zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Blankensee festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

09.01.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Blumenholz zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Blumenholz zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Blumenholz festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

07.01.2025

Bekanntmachung über eine überörtliche unvermutete Prüfung der Einzahlungskasse Einwohnermeldeamt des Amtes Neustrelitz-Land

Entsprechend § 10 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M–V S. 154, 183) liegt der Bericht über die am 07.November 2024 durchgeführte unvermutete Prüfung der Einzahlungskasse Einwohnermeldeamt des Amtes Neustrelitz-Land zur Einsichtnahme vom 07.01. bis 14.01.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.

07.01.2025

Bekanntmachung über eine örtliche unvermutete Kassenprüfung der Amtskasse des Amtes Neustrelitz-Land

Entsprechend § 10 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M–V S. 154, 183) liegt der Bericht über die am 07.November 2024 durchgeführte unvermutete Prüfung der Amtskasse des Amtes Neustrelitz-Land zur Einsichtnahme vom 07.01. bis 14.01.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.

07.01.2025

Bekanntmachung über eine überörtliche unvermutete Kassenprüfung des Amtes Neustrelitz-Land

Entsprechend § 10 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M–V S. 154, 183) liegt der Bericht über die am 18. Juni 2024 durchgeführte überörtliche unvermutete Kassenprüfung des Amtes Neustrelitz-Land zur Einsichtnahme vom 07.01. bis 14.01.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.

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Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

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E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
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Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
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Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.