Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat in ihrer Sitzung am 26.08.2021 den Entwurf der Außenbereichssatzung nach § 35, Abs. 6, des Ortsteils Neubrück und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Die Auslegung erfolgte vom 14.02.2022 bis zum 14.03.2022. Die eingegangenen Stellungnahmen wurde durch das Planungsbüro gesichtet und in die Außenbereichssatzung und Begründung eingearbeitet. Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat am 26.02.2026 die überarbeitete Außenbereichssatzung und die Begründung bestätigt und Beides für die erneute öffentliche Auslegung bestimmt.