Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) beschließt der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land in seiner Sitzung am 08.04.2025 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Neustrelitz - Land über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 23.05.2015:
Artikel 1
Der § 6 Absatz (2) wird wie folgt ergänzt:
- Kosten für die im Einwohnermeldeamt erfassten Lichtbilder
Artikel 2
Die Anlage zur Satzung wird im Punkt III wie folgt ergänzt:
Kosten für die Aufnahme von Lichtbildern im Einwohnermeldeamt pro Aufnahme 6,00 €
Artikel 3
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung tritt mit Wirkung zum 01.05.2025 in Kraft.
Neustrelitz, den 08.04.2025
Malonek
Amtsvorsteher