Zum 1. Januar 2023 traten umfassende Änderungen im Wohngeld in Kraft. Außerdem wurde Ende 2022 ein zweiter Heizkostenzuschuss eingeführt.
Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum
1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen. Jeder Antrag wird bearbeitet.
Das erfordert Zeit.
Um die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten, werden sich im Amt Neustrelitz-Land ab den 15.Januar 2023 Zuständigkeiten bei der Wohngeldbeantragung ändern.
Ab dem genannten Termin gelten folgende Zuständigkeiten:
Nachname A – N Frau Ewert Zimmer 13
Nachname O – Z Frau Braun Zimmer 16
Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiter*innen nach Kräften bemühen, alle eingehenden Anträge zügig zu bearbeiten.
Im MV-Serviceportal erhalten Sie nähere Informationen zur Beantragung von Wohngeldleistungen.
Wohngeld beantragen | MV-Serviceportal