Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig, so dass ab dem
1. Januar 2025 in ganz Deutschland neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B wirksam werden. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und weiteren öffentlichen Dienstleistungen bei. Durch die Anpassung des Hebesatzes wird sichergestellt, dass die Gemeinden auch künftig handlungsfähig bleiben, ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten.
Bereits im gesamten Reformprozess wurde betont, dass das Aufkommen der Grundsteuer, welches den Kommunen zusteht, in der einzelnen Kommune allein in Auswirkung der Reform nicht steigen soll (Aufkommensneutralität). Es soll eine faire und transparente Steuerpolitik gefördert werden, die sowohl die finanzielle Belastung der Eigentümer als auch die notwendigen Einnahmen für die kommunale Daseinsvorsorge in Einklang bringt.
Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern müssen den aufkommensneutralen Hebesatz und ggf. vorliegende Abweichungen des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise veröffentlichen.
Die Ermittlung des Hebesatzes errechnet sich aus der Berechnung des Quotienten:
- aus dem Gesamtaufkommen 2024 (laut Haushaltsplan) und
- der Summe aller Grundsteuermessbescheide der Finanzämter 2025
(Messbetragsvolumen)
Da zum Zeitpunkt der Ermittlung der Hebesätze erst ca. 90 % der Grundsteuermessbescheide von den Finanzämtern ausgefertigt waren, wurde für die Berechnung i.d.R. diese Quote zugrundegelegt (Ausnahmen: Godendorf Grundsteuer A, Grünow Grundsteuer A, Kratzeburg Grundsteuer A, Wokuhl-Dabelow Grundsteuer A).
Um das Risiko von Einahmeverlusten aufgrund der noch nicht bewerteten Grundstücke zu minimieren wurden die Hebesätze i.d.R. aufgerundet bzw. entsprechen denen vom Vorjahr.
Hiermit veröffentlicht das Amt Neustrelitz-Land die für die amtsangehörigen Gemeinden aufkommensneutralen Hebesätze gem. § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V):
Gemeinde Blankensee
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 49.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 9.392,38 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 470 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 470 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 162.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 34.327,59 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 425 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 430 v. H.
Gemeinde Blumenholz
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 13.800,00 EUR
Messbetragsvolumen: 4.572,10 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 272 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 310 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 80.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 15.565,28 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 463 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 470 v. H.
Gemeinde Carpin
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 22.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 5.855,45 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 338 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 340 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 85.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 16.082,06 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 476 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 480 v. H.
Gemeinde Godendorf
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 2.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 805,19 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 476 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 480 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 28.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 5.401,72 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 467 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 470 v. H.
Gemeinde Grünow
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 12.500,00 EUR
Messbetragsvolumen: 1.963,53 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 637 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 640 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 28.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 6.265,57 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 402 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 430 v. H.
Gemeinde Hohenzieritz
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 12.900,00 EUR
Messbetragsvolumen: 3.516,78 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 330 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 330 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 52.500,00 EUR
Messbetragsvolumen: 9.964,13 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 474 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 480 v. H.
Gemeinde Klein Vielen
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 22.500,00 EUR
Messbetragsvolumen: 5.736,14 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 353 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 360 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 65.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 12.142,49 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 482 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 485 v. H.
Gemeinde Kratzeburg
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 9.500,00 EUR
Messbetragsvolumen: 5.261,38 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 181 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 185 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 58.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 12.511,52 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 417 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 420 v. H.
Gemeinde Möllenbeck
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 28.700,00 EUR
Messbetragsvolumen: 7.380,66 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 350 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 350 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 69.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 13.456,19 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 461 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 465 v. H.
Gemeinde Userin
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 11.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 2.453,30 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 404 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 410 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 90.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 19.308,79 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 419 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 430 v. H.
Gemeinde Wokuhl-Dabelow
Grundsteuer A
Haushaltsansatz 2024: 13.500,00 EUR
Messbetragsvolumen: 3.421,35 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 395 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 400 v. H.
Grundsteuer B
Haushaltsansatz 2024: 70.000,00 EUR
Messbetragsvolumen: 14.137,55 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter Hebesatz von: 446 v. H.
Hebesatz lt. beschlossener Hebesatzsatzung: 450 v. H.
Bei der Ermittlung der Hebesätze zur Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 wurden die in 2024 geplanten Haushaltsansätze herangezogen, so dass für 2025 ein aufkommensneutraler Hebesatz berechnet wurde.
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