Die Gemeindevertretung der Gemeinde Userin hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in
der öffentlichen Sitzung am 20.12.2019 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten
Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplanes „Useriner Mühle" der Gemeinde
Userin zur Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach §4 BauNVO beschlossen.
Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Useriner Mühle“ der Gemeinde
Userin ist die Absicht der Gemeinde, die Fläche für eine Bebauung in Ergänzung der vorhanden
Wohnbebauung zu entwickeln.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der gültigen Fassung bekannt gemacht.
Die komplette Bekanntmachungen im PDF.