Härtefallhilfe für Heizkosten kann ab sofort beantragt werden

11.05.2023

Bürger und Bürgerinnen, welche im vergangenen Jahr deutlich mehr für das Heizen zahlen mussten, können für gestiegene Heizkosten ab sofort Härtefallhilfe beantragen.

Die Unterstützung gilt für "nicht leitungsgebundene Energieträger" wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Die Hilfe ist für diejenigen vorgesehen, die 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten zum Jahr 2021 hinnehmen mussten.

Es werden 80 Prozent der Mehrkosten erstattet, maximal beträgt der Zuschuss aber 2.000 Euro pro Haushalt. Eine Einkommensgrenze für die Härtefallhilfe gibt es nicht. Der Bund stellt insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.

Der Antrag kann online oder aber auch in Papierform gestellt werden. Die onlinebasierte Antragsstellung sowie weitere Hilfestellungen für Privathaushalte und Unternehmen, Erstattungsmodellrechner oder FAQ’s für Mecklenburg-Vorpommern sind über das Energieportal MV möglich.

Im Antrag sind zunächst die Quadratmeter der Wohnung und die Kosten der Brennstoffrechnung angegeben werden - so lässt sich feststellen, ob man überhaupt förderberechtigt ist. Für den Antrag selbst braucht es dann Dokumente wie: ein Foto von der Vorder- und Rückseite des eigenen Personalausweises sowie ein Selfie, um sich selbst zu identifizieren. Außerdem werden Rechnungen für das Heizmaterial und Kontoauszüge benötigt. Kosten für die Beantragung entstehen keine. Die Antragsfrist endet am 20.10.2023.

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