Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 30.07.2020 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss vom 31.01.2022 geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lagen in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Am 07.12.2023 hat die Gemeindevertretung Kratzeburg den Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und dem Umweltbericht bestätigt. Eine erneute Auslegung ist in der Zeit vom 15.02. bis zum 15.03.2024 erfolgt. Am 12.07.2024 wurde die Satzung unter einer Maßgabe, Auflagen und einem Hinweis genehmigt. Im Bekanntmachungstext wurden keine Informationen dahingehend gegeben, welche inhaltlichen Informationen umweltrechtlicher Belange hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB erarbeitet wurden. Zur Heilung des Verfahrensfehlers, ist daher die öffentliche Auslegung vollumfänglich zu wiederholen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den Textlichen Festsetzungen Teil B, die Begründung, die FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, die FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 23.09.2024 bis 22.10.2024 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
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