Das Plangebiet zum Bebauungsplan „Erweiterung Dalmsdorf West" umfasst die in Dalmsdorf am nördlichen Ortsrand westlich der Straße „Am Feld“ in Richtung Kratzeburg liegenden straßenbegleitende Fläche. Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke 184 und 191 und die Flurstücke 189/5, 190/1 und 193/3 der Flur 5, Gemarkung Kratzeburg in einer Größe von ca. 8.155 m2 und wir im Einzelnen begrenzt: im Norden von landwirtschaftlichen Flächen (FS 183/4, Flur 5, Gemarkung Kratzeburg), im Osten vom Friedhof (FS 62) und den angrenzenden Flurstücken 64, 66, 67/1 und 189/3, auf diesen Flurstücken befinden sich das Cafe mit Glasmanufaktur Dalmsdorf und ein Parkplatz, im Süden von der Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1/2014 (FS 198/3, Flur 5, Gemarkung Kratzeburg), im Westen von landwirtschaftlichen Flächen (193/4, 190/2, 189/6, Flur 5, Gemarkung Kratzeburg).
Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg am 29.04.2024 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Erweiterung Dalmsdorf-West“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12.07.2024, Az: 2091/2024-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit einer Maßgabe und 3 Auflagen genehmigt. Die Maßgabe wurde erfüllt und die Gemeinde trat dieser mit Beschluss am 19.12.2024 bei. Die Auflagen wurden ebenfalls erfüllt. Eine Bestätigung der Erfüllung der Maßgabe erfolgte mit Verfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 27.03.2025, AZ: 724/2025-502.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung als Satzung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung über www.amtneustrelitz-land.de und im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender
Zeiten :
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kratzeburg geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Punkt 15 auf dieser Seite.