Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,50 ha und wird wie folgt begrenzt :
im Norden : von der Pappelsiedlung
im Osten : von der freien Landschaft (Ackerflächen)
im Süden : von der Bungalowsiedlung Am See und
im Westen : von der vorhandenen bebauten Ortslage (Wohnbebauung am Uferweg)
Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankensee am 30.04.2019 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „ Erweiterung Wohnen am Uferweg“, Wanzka, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 20.12.2019, Az: 4331/2019-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung als Satzung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung über www.amtneustrelitz-land.de und
im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten :
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Blankensee geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Blankensee, den 30.01.2020
Arko Mühlenberg
Bürgermeister