Bekanntmachung des Amtes Neustrelitz-Land zum Umgang mit Fundtieren

29.09.2021

Der Amtsvorsteher des Amtes Neustrelitz-Land, FB Bau und Ordnung, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz

hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender beauftragter Stelle zu erstatten und es besteht die Möglichkeit, dort das Fundtier abzuliefern:

Tierheim Neustrelitz des

Neustrelitzer Tierschutzverein e.V.

Rudower Nebenstraße 2

17235 Neustrelitz

Telefon: (03981) 400850 (täglich 08:00 - 16 Uhr)

E-Mail: info@neustrelitzer-Tierschutzverein.de

Öffnungszeiten:

Mo-Di, und Do-Fr.:      13-16 Uhr

Sa, So, Feiertag:        12-15 Uhr

Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit des Tierheimes ist das Polizeirevier in Neustrelitz unter der 03981/258-0 zu kontaktieren. Diese informiert den Bereitschaftsdienst des Tierschutzvereines.

Hinweise:

Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten beauftragten Stelle anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der von der Behörde beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen die Kosten für die Verwahrung selbst tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde oder an die beauftragte Stelle. Entstandene Selbstkosten werden nicht erstattet.

Axel Malonek
Amtsvorsteher

Links:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.