Der Amtsvorsteher des Amtes Neustrelitz-Land, FB Bau und Ordnung, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz
hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:
Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender beauftragter Stelle zu erstatten und es besteht die Möglichkeit, dort das Fundtier abzuliefern:
Tierheim Neustrelitz des
Neustrelitzer Tierschutzverein e.V.
Rudower Nebenstraße 2
17235 Neustrelitz
Telefon: (03981) 400850 (täglich 08:00 - 16 Uhr)
E-Mail: info@neustrelitzer-Tierschutzverein.de
Öffnungszeiten:
Mo-Di, und Do-Fr.: 13-16 Uhr
Sa, So, Feiertag: 12-15 Uhr
Außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit des Tierheimes ist das Polizeirevier in Neustrelitz unter der 03981/258-0 zu kontaktieren. Diese informiert den Bereitschaftsdienst des Tierschutzvereines.
Hinweise:
Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten beauftragten Stelle anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der von der Behörde beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen die Kosten für die Verwahrung selbst tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde oder an die beauftragte Stelle. Entstandene Selbstkosten werden nicht erstattet.
Axel Malonek
Amtsvorsteher