Die Gemeindewahlleitung hat am 02.12.2022 festgestellt, dass in der Gemeindevertretung Blumenholz auf Grund der Mandatsniederlegung des Bürgermeisters mehr als ein Drittel der Mandate nach § 60 LKWG unbesetzt sind.
Somit ergibt sich die Notwendigkeit einer Ergänzungswahl nach § 44 Abs. 5 des LKWG MV. Die 3 unbesetzten Mandate sind bei dieser Wahl neu zu besetzen.
Der Tag der Wahl wird gemäß § 45 Abs. 2 des LKWG MV von der Gemeindevertretung bestimmt, jedoch muss die Wahl spätestens vier Monate nach dieser Feststellung erfolgen.
Krüger
stellv. Gemeindewahlleiterin