Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 45 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern - Notwendigkeit einer Wahl in besonderem Fall in der Gemeinde Blumenholz

05.12.2022

Der Bürgermeister der Gemeinde Blumenholz, Herr Klaus Reimers, hat am 30.11.2022 sein Amt als Bürgermeister mit Wirkung vom 01.12.2022 niedergelegt.

Die Gemeindewahlleitung hat am 02.12.2022 gemäß § 45 Abs. 1 des  Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV die Notwendigkeit einer Neuwahl entsprechend § 44 Abs. 5 des LKWG MV festgestellt.

Der Tag der Wahl wird gemäß § 45 Abs. 2 des LKWG MV von der Gemeindevertretung bestimmt, jedoch muss die Wahl spätestens fünf Monate nach dieser Feststellung erfolgen.

Krüger

stellv. Gemeindewahlleiterin

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