Bekanntmachung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzinsel Brückentinsee“, der Gemeinde Wokuhl-Dabelow gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

20.03.2025

Das Plangebiet zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Herzinsel Brückentinsee“ liegt im Ortsteil Dabelow der Gemeinde Wokuhl-Dabelow, im Süden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden, Osten, Süden und Westen der Insel durch die mittlere Wasserstandlinie des Großen Brückentinsees. Im Bereich der Brücke bilden die Außenkanten der Brücke die Grenze. Im Festlandbereich durch die südliche Einfriedung des bestehenden unterirdischen Flüssiggastanks und ihrer gradlinigen Verlängerung bis zu den Seeufern. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 45.775 m2 umfasst die nachfolgenden (Teil-) Flächen der Gemarkung Dabelow: Flur 6, Flurstück 1 / Flur 6, Flurstücke 2/1 und Flur 5, Flurstück 17/1.
Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow am 26.09.2024 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Herzinsel Brückentinsee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 21.11.2024, Az: 3513/2024-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit einer Maßgabe und 3 Auflagen genehmigt. Die Maßgabe wurde erfüllt und die Gemeinde trat dieser mit Beschluss am 30.01.2025 bei. Die Auflagen wurden ebenfalls erfüllt. Eine Bestätigung der Erfüllung der Maßgabe erfolgte mit Verfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 12.03.2025, AZ: 617/2025-502.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung als Satzung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung über www.amtneustrelitz-land.de und
im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr                                                                           einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wokuhl-Dabelow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Dokumente zu diesem Beschluss finden Sie unter Punkt 21 auf dieser Seite.

Wokuhl-Dabelow, den 20.03.2025

Marion Eichmann
Bürgermeisterin

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.