Im Bodenordnungsverfahren Wokuhl-Dabelow werden gern. § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung unter Berücksichtigung begründeter Einwendungen festgestellt.
Die Aufgrund dieser begründeter Einwendungen geänderten Wertermittlungskarten können bei der Flurneuordnungsbehörde eingesehen werden.
Gründe:
1. In den Anhörungsterminen vom 06.03.2023 bis 17 03.2023 wurde den Teilnehmern der Wertermittlungsrahmen bekannt gegeben und die Ergebnisse der Wertermittlung anhand der ausgelegten Unterlagen (Bodenschätzungskarten, Ergebnisse der Wertermittlung, Wertermittlungsrahmen) erläutert.
2. Von den Beteiligten vorgebrachte, begründete Einwendungen gegen die ausgelegten und erläuterten Wertermittlungsergebnisse wurden in die Feststellung aufgenommen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Sitz Neubrandenburg, erhoben werden.
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.
Gründe:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und soll vermeiden, dass durch Widersprüche der im öffentlichen Interesse und im Interesse der Mehrheit der Beteiligten liegende Fortgang des Bodenordnungsverfahrens gehemmt wird. Dadurch könnten für die Mehrheit der Beteiligten schwerwiegende Nachteile entstehen, indem u.a. Vorarbeiten für die Zuweisung der Abfindungsgrundstücke nicht in dem Maße gefördert würden, wie es für den angestrebten Erfolg des Bodenordnungsverfahrens im Interesse der Agrarstruktur und Landeskultur geboten ist.
Neubrandenburg, den 16.05.2023
Wudtke
Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
- Flurneuordnungsbehörde -