Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung Carpin

02.07.2024

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:

Herr Jens Helzel, gewählter Gemeindevertreter der Gemeinde Carpin hat schriftlich erklärt, dass er sein Mandat nicht annimmt. Mit dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Wählergemeinschaft „Bürger für Bürger“ frei.

Der Sitz von Herrn Jens Helzel ist auf Frau Manuela Reysner als entsprechend gewählte Ersatzperson übergegangen. Frau Manuela Reysner hat schriftlich erklärt, dass sie das Mandat in der Gemeinde-vertretung Carpin annimmt.

Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen gemäß § 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV können alles Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung zu erheben.

Böss
Gemeindewahlleiterin

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Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.