Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:
Mit der Annahme der Wahl durch Herrn Norbert Blaack als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Godendorf und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Freien Wählergemeinschaft Godendorf frei.
Der Sitz von Herrn Norbert Blaack ist auf Herrn Jens Furth als entsprechend gewählte Ersatzperson übergegangen. Herr Furth hat schriftlich erklärt, dass er das Mandat in der Gemeindevertretung Godendorf annimmt.
Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen gemäß § 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV können alles Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung zu erheben.
Böss
Gemeindewahlleiterin