Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:
Mit der Annahme der Wahl durch Herrn Dr. Guntram Wagner als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Kratzeburg und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Wählergemeinschaft Kratzeburg frei.
Der Sitz von Herrn Dr. Guntram Wagner ist auf Frau Sabine Albrecht als entsprechend gewählte Ersatzperson übergegangen. Frau Sabine Albrecht hat schriftlich erklärt, dass sie das Mandat in der Gemeindevertretung Kratzeburg annimmt.
Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen gemäß § 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV können alles Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung zu erheben.
Böss
Gemeindewahlleiterin