Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow

11.07.2024

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:

Mit der Annahme der Wahl durch Frau Marion Eichmann als ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Wokuhl-Dabelow und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Wählergemeinschaft Gemeinsam für Wokuhl-Dabelow frei.

Der Sitz von Frau Marion Eichmann ist auf Frau Marina Zita als entsprechend gewählte Ersatzperson übergegangen. Frau Marina Zita hat schriftlich erklärt, dass sie das Mandat in der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow annimmt.

Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen gemäß § 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV können alles Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung zu erheben.

Böss
Gemeindewahlleiterin

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Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.