Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin für das Vermessungsobjekt:
Gemeinde: Blankensee
Gemarkung: Blankensee
Flur: 25
Flurstück: 36/1
Lagebezeichnung: Uferweg
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Blankensee - Blankensee - 25 - 57
Gemeinde; Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Hans-Georg Täger,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur,
Mühlenstraße 8, 17235 Neustrelitz
während der Geschäftszeiten: Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr in der Zeit vom 31. Juli 2023 bis zum 31. August 2023.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.