I. a) Anordnungsbeschluss
Mit diesem Beschluss wird der freiwillige Landtausch Blumenholz IX, Gemeinde Blumenholz und Hohenzieritz, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet.
Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flurstücke:
Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Gemeinde: Blumenholz
Gemarkung Blumenholz, Flur 1, Flurstücke 89, 91, 92
Gemarkung Blumenholz, Flur 2, Flurstücke 120, 121
Gemarkung Blumenholz, Flur 5, Flurstücke 17, 75, 76, 80, 88, 90, 111, 117, 125, 136
Gemarkung Usadel, Flur 3, Flurstücke 4, 5, 6/8
Gemarkung Usadel, Flur 6, Flurstücke 45, 47, 53, 56
Gemeinde: Hohenzieritz
Gemarkung Hohenzieritz, Flur 9, Flurstücke 41, 54
Das Verfahrensgebiet umfasst nach dem Liegenschaftskataster 268.161 m². Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann im Bedarfsfall beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (Hausanschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg) nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0385/588 69320) eingesehen werden.
b) Gründe
Der Freiwillige Landtausch dient überwiegend der Verbesserung der Agrar- und Forststruktur, sowie zur Schaffung und Erhaltung lebensfähiger, den jeweiligen Produktionsbedingungen angepasster landwirtschaftlicher Betriebe, zur Zusammenlegung der Flurstücke zu großen Wirtschaftsflächen und zur Verbesserung ungünstiger Grundstücksformen.
Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass er sich zeitnah verwirklichen lässt Er wird hiermit nach §§ 103a ff. FlurbG angeordnet.
II. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte § 14 Abs. 1 bis 3 FlurbG
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurbereinigungsbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (Hausanschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss zur Anordnung eines freiwilligen Landtausches kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden.