Bekanntmachung des STALU - Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte - Gemeinde Kratzeburg und Userin

02.07.2024

Freiwilliger Landtausch: Kargow II Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Gemeinde: Kargow, Kratzeburg, Mirow Stadt, Peenehagen, Userin, Wesenberg
Aktenzeichen: 5433.21 / 71 – 071 II

I. a) Anordnungsbeschluss
Mit diesem Beschluss wird der freiwillige Landtausch Kargow II, Gemeinde Kargow, Kratzeburg, Mirow Stadt, Peenehagen, Useirn und Wesenberg Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeord­net.

Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flurstücke:
Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Gemeinde: Kargow
Gemarkung Speck,  Flur 2, Flurstücke 5/1, 6/1, 9/1, 10/1, 12/1
Gemarkung Speck,  Flur 4, Flurstück 10/1
Gemarkung Speck,  Flur 5, Flurstücke 82/1, 94/1

Gemeinde: Kratzeburg
Gemarkung Kratzeburg,  Flur 8, Flurstück 9

Gemeinde: Mirow, Stadt
Gemarkung Blankenförde,  Flur 11, Flurstücke 19, 37/1

Gemeinde: Peenehagen
Gemarkung Schwarzenhof,  Flur 1, Flurstücke 2, 8, 9/1, 10, 13, 18, 19/1, 21, 22, 30/1

Gemeinde: Userin
Gemarkung Groß Quassow,  Flur 3, Flurstücke 145, 146

Gemeinde: Wesenberg
Gemarkung Wesenberg,  Flur 14, Flurstück 58
Gemarkung Wesenberg,  Flur 22, Flurstücke 2, 3, 4, 5, 6, 7

Das Verfahrensgebiet umfasst nach dem Liegenschaftskataster 1.511.923  m². Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann im Bedarfsfall beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (Hausanschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg) nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0385/588 69320) eingesehen werden.

b) Gründe

Der Freiwillige Landtausch dient allein Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass er sich zeitnah verwirklichen lässt Er wird hiermit nach §§ 103a ff. FlurbG angeordnet.

II. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte § 14 Abs. 1 bis 3 FlurbG

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, werden auf­gefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurbereinigungsbehörde (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte) anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten las­sen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Ver­waltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss zur Anordnung eines freiwilligen Landtausches kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden.

Neubrandenburg, den 28.06.2024

Dateien:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

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Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
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Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

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sowie Freitag

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Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr