Auslegung der Wertermittlungsergebnisse sowie Entgegennahme von Planwünschen
Im Rahmen des o.g. Bodenordnungsverfahrens (BOV) wurde die Wertermittlung gem. §§ 27 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind gem. § 44 Abs. 1 FlurbG Grundlage für die Bemessung der Landabfindung der Teilnehmer im Verfahrensgebiet.
Teilnehmer sind gem. § 10 Nr. 1 FlurbG die Eigentümer von Grundstücken im Verfahrens-gebiet sowie Inhaber grundstücksgleicher Rechte. Gem. § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten auszulegen und ihnen in einem Anhörungstermin zu erläutern.
Die Anhörung der Beteiligten findet im Rahmen der Auslegung der Unterlagen zur Wertermittlung im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Wokuhl-Dabelow, Seeweg, 17237 Wokuhl-Dabelow Ortsteil Wokuhl im Zeitraum vom 06.03.2023 bis zum 17.03.2023 in der Zeit zwischen 9:00 – 15:00 Uhr statt, zu der hiermit geladen wird.
Im Anhörungstermin werden allgemeine Grundsätze der Wertermittlung sowie der weitere Ablauf des Bodenordnungsverfahrens erläutert.
Mitarbeiter der Flurneuordnungsbehörde stehen dann den Beteiligten zur Verfügung, um die individuelle Bekanntgabe und Erläuterung der Wertermittlung durchzuführen sowie um Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung entgegenzunehmen.
Außerdem haben die Teilnehmer gem. § 57 FlurbG die Möglichkeit, Gestaltungswünsche für die Neuordnung ihrer Grundstücke durch den Bodenordnungsplan (Planwünsche) vorzubringen. Die Planwunschanhörung soll ergänzend zur Auslegung der Wertermittlungsergebnisse im gleichen Zeitraum erfolgen.
Da die individuelle Erläuterung der Wertermittlung bzw. die Planwunschanhörung im Rahmen der Auslegung nur begrenzt möglich bzw. eventuell mit Wartezeiten verbunden ist, werden die Teilnehmer gemäß der folgenden Termine geladen:
Erläuterungstermin Teilnehmer
06.03.2023/07.03.2023/09.03.2023 Öffentliche Teilnehmer Landwirtschaftliche und sonstige Betriebe und Institutionen
13.03.2023/14.03.2023 TN-Nachname: A-K
15.03.2023/16.03.2023 TN-Nachname: L-Z
Beteiligte, die in dem für sie vorgesehenen Zeitraum einen Termin nicht wahrnehmen können, haben die Möglichkeit, individuelle Termine für den Zeitraum vom 06.03.2023 bis zum 17.03.2023 in der Zeit zwischen 9:00 – 15:00 Uhr zu vereinbaren (telefonisch: 0385 58869 320 -Herr Wudtke- oder 0385 588 69 323 -Herr Knüppel-; E-Mail: piet.knueppel@stalums.mv-regierung.de).
Die jeweils aktuell geltenden Hygienebestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.
Die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Wertermittlung oder Planwünsche vorzubringen, endet mit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung, die als Verwaltungsakt nach den jeweiligen gemeindlichen Bestimmungen öffentlich bekannt gemacht wird. Verspätet vorgebrachte Planwünsche können je nach Stand der Planung evtl. keine Berücksichtigung mehr finden.
Wudtke