Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung über unbesetzte Mandate in der Gemeindevertretung Blankensee

01.07.2024

Gemäß § 46 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:

Mit der Annahme der Wahl durch Herrn Wulf Bednorz als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Blankensee und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Partei „DIE LINKE“ frei.

Da der Wahlvorschlag der Partei „DIE LINKE“ keine weiteren Ersatzpersonen enthält, wird gemäß § 46 Abs. 1 LKWG M-V festgestellt, dass das Mandat unbesetzt ist und der Sitz freibleibt.

Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen gemäß § 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV können alles Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung zu erheben.

Böss
Gemeindewahlleiterin

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Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.