Gemäß § 46 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:
Mit der Annahme der Wahl durch Herrn Mikel Mahn als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Blumenholz und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Wählergemeinschaft Blumenholz Entwickeln frei.
Da der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Blumenholz Entwickeln keine weiteren Ersatzpersonen enthält, wird gemäß § 46 Abs. 1 LKWG M-V festgestellt, dass das Mandat unbesetzt ist und der Sitz freibleibt.
Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen gemäß § 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV können alles Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung zu erheben.
Böss
Gemeindewahlleiterin