Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung über unbesetzte Mandate in der Gemeindevertretung Hohenzieritz

01.07.2024

Gemäß § 46 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:

Mit der Annahme der Wahl durch Herrn Peter Strobl als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Hohenzieritz und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Wählergemeinschaft unabhängiger Bürger frei.

Da der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft unabhängiger Bürger keine weiteren Ersatzpersonen enthält, wird gemäß § 46 Abs. 1 LKWG M-V festgestellt, dass das Mandat unbesetzt ist und der Sitz freibleibt.

Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen gemäß § 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV können alles Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung zu erheben.

Böss
Gemeindewahlleiterin

Dateien:

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Fax (03981) 45 75 12

 

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Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
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Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.