1. Satzung zur Änderung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOB1. M-V S. 777) und des §22 der GemHVO-Doppik vom 25.02.2008, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom
23.06.2019 (GVOBL.M-V S. 499) hat der
- die Gemeinde Blankensee in ihrer Sitzung am 24.09.2019;
- die Gemeinde Carpin in ihrer Sitzung am 30.09.2019;
- die Gemeinde Godendorf in ihrer Sitzung am 16.09.2019;
- die Gemeinde Grünow in ihrer Sitzung am 27.11.2019;
- die Gemeinde Hohenzieritz in ihrer Sitzung am 09.10.2019;
- die Gemeinde Kratzeburg in ihrer Sitzung am 16.09.2019 sowie
- die Gemeinde Userin in ihrer Sitzung am 25.09.2019
folgende 1. Änderungssatzungen beschlossen.
Artikel 1
Stundung von Ansprüchen
Der §1 Absatz (3) wird wie folgt geändert:
Der Halbsatz “ mindestens aber 6% p.a.“ wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderung tritt nach dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.