Das Bodenordnungsverfahren Blankensee, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gern. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:
1. Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist erfolgt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit erledigt.
Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG wird die Teilnehmergemeinschaft aufgelöst.
Ggf. noch bestehende Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft wurden von der Gemeinde Blankensee übernommen.
Die Gemeinde Blankensee hat die in § 150 FlurbG aufgeführten Verfahrensunterlagen erhalten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung Widerspruch beim Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.