1. Am 30. Januar 2022 findet in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow die Ergänzungswahl der Gemeindevertretung und die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde Wokuhl-Dabelow bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerbegegnungszentrum in Wokuhl, Dorfstraße 22, eingerichtet. Dieser ist nicht barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 08. Januar 2022 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten aufgefordert, die Hinweise der Gemeindewahlbehörde zu den Wahlen in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow gemäß Anlage 1 dieser öffentlichen Bekanntmachung zu beachten.
3. Die Briefwahlergebnisse für die Kommunalwahlen werden zusammen mit dem Urnenwahlergebniss festgestellt.
4. Alle Wahlberechtigten sollen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitbringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Die Wahlberechtigten erhalten für die Kommunalwahlen, für die sie wahlberechtigt sind, amtliche Stimmzettel. Die Stimmzettel müssen in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es ist darauf zu achten, dass mehrere Stimmzettel zur Kommunalwahl getrennt gefaltet und nicht ineinander gelegt werden dürfen. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Für Blinde oder sehbehinderte Wahlberechtigte werden von den Blindenvereinen für die Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen keine Stimmzettelschablonen hergestellt.
Wahlberechtigte, die wegen körperlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson, die auch Mitglied des Wahlvorstandes sein kann, aber nicht selbst kandidieren oder als Vertrauensperson benannt sein darf, ist zur Wahrung des Wahlgeheimnisses verpflichtet und hat die Hilfeleistung auf die Erfüllung der Wünsche des der Wählerin oder des Wählers zu beschränken.
4.1 Ergänzungswahl der Gemeindevertretung
Gewählt wird mit amtlichen gelben Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgehändigt werden.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe von Name und Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe bzw. der Bezeichnung "Einzelbewerber" sowie der Bewerberinnen und Bewerber und rechts daneben für jede Bewerberin und jeden Bewerber drei Kreise für die Kennzeichnung. Die Wahlberechtigten geben ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie in bis zu drei Kreisen jeweils ein Kreuz setzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchen Bewerberinnen und Bewerbern die Stimme/n gelten soll/en. Dabei können die drei Stimmen
- einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber oder
- verschiedenen Bewerberinnen oder Bewerbern desselben Wahlvorschlages oder
- Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge
gegeben werden. Bei Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen Stimmen ungültig. Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist von der Wählerin oder vom Wähler selbst in die Wahlurne zu legen.
4.2 Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
Gewählt wird mit amtlichen grauen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgehändigt werden.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Da nur ein Wahlvorschlag zur Wahl eingereicht und zugelassen worden ist, enthält der Stimmzettel diesen Wahlvorschlag unter der Bezeichnung "Einzelbewerber" sowie die Bewerberin oder den Bewerber sowie zwei Kreise, die mit „Ja“ bzw. „Nein“ beschriftet sind, für die Kennzeichnung. Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie dem Wahlvorschlag zustimmen oder nicht zustimmen.
Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist von der Wählerin oder vom Wähler selbst in die Wahlurne zu legen.
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Weiterhin gilt zu beachten, dass nur soviel Personen den Wahlraum betreten dürfen, wie das Abstands- und Hygienekonzept festlegt (siehe Anlage 1 zur Wahlbekanntmachung).
6. Wahlberechtigte mit Wahlschein und Briefwahlunterlagen haben, können an der Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung und der Wahl des Bürgermeisters durch Briefwahl teilnehmen.
6.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss den Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für die verbundenen Kommunalwahlen wird ein gemeinsamer Wahlbrief verwendet.
7. Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht für die Ergänzungswahl der Gemeindevertretung und für die Wahl des Bürgermeisters jeweils nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten gebeten, aktiv von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Jede Briefwahl bewirkt, dass weniger Menschen sich vor oder im Wahllokal aufhalten.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Die Anträge müssen bis zum 28.01.2022, 12.00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, direkt im Briefwahllokal der Gemeindewahlbehörde an der Briefwahl unter Einhaltung aller derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, teilzunehmen. Das Briefwahllokal befindet sich im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz und ist in der Zeit vom 10. Januar 2022 - 28. Januar 2022 geöffnet (montags - donnerstags jeweils in der Zeit von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr sowie freitags von 09.00 - 12.00 Uhr).
Neustrelitz, den 20.01.2022
Malonek
Gemeindewahlbehörde
Anlage 1 zur Wahlbekanntmachung
Ausgangslage:
Wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus) wird trotz der Möglichkeit seine Stimme in einem Wahllokal abzugeben, darum gebeten, möglichst von einer Briefwahl Gebrauch zu machen.
Für die Wahl in einem Wahllokal, auch im Briefwahllokal, wird Wählern und Wahlhelfern der bestmögliche Schutz geboten. Folgende Regeln sind einzuhalten:
Abstand:
Wähler und Wahlhelfer müssen im und vor dem Wahllokal den Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes einhalten!
Mund-Nasen-Schutz (MNS):
Wähler und Wahlhelfer müssen im Wahllokal eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske gemäß EN 14683) oder eine Atemschutzmaske (z. B. FFP2-Maske) tragen! Wähler mit ärztlichem Attest, welches sie vom Tragen eines MNS befreit, müssen das Attest mitbringen und dem Wahlvorstand vorlegen. In diesem Fall wird jedoch zum Schutz anderer empfohlen, die Stimme mittels Briefwahl abzugeben.
Allgemeine Hygiene:
Wähler werden aufgefordert, ihre Hände vor Eintritt in das Wahllokal mit der vorhandenen Handdesinfektion zu desinfizieren!
Organisation des Zutritts zum Wahlraum
Es gilt strikter Einzelzugang zum Wahlraum! Wähler müssen draußen an der frischen Luft warten! Nehmen Sie längere Wartezeiten in Kauf! Kinder bis zum 16. Lebensjahr erhalten, außer wenn eine Aufsicht notwendig ist, keinen Zutritt zum Wahllokal! Es ist ein Abstand von 1,50 m zu anderen Personen außerhalb des eigenen Haushalts einzuhalten! Achten Sie auf die Wegmarkierungen und nutzen Sie das eingerichtete „Einbahnstraßensystem“ im Wahllokal! Sollte Andrang herrschen, haben Sie bitte Geduld!
Zur öffentlichen Auszählung stehen für die Einwohner 5 Plätze zur Verfügung. Der Eintritt wird nach Reihenfolge des Erscheinens gewährt.
Es stehen keine öffentlichen Toiletten im Wahllokal zur Verfügung.
Schreibgeräte
Wähler sollten einen eigenen Kugelschreiber (keinen Blei- oder Filzstift) mitbringen.
Erkältungssymptome
Wähler mit Erkältungssymptomen (insbes. Husten, Halsschmerzen,Fieber) sollen dem Wahllokal fern bleiben und ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben. Im Fall einer plötzlichen Infektion kann noch am 28.01.2022 bis 12:00 Uhr und am Wahltag bis 15:00 Uhr die Briefwahl beantragt werden.
Wahlrecht und Quarantäne
Sich in häuslicher Quarantäne befindende Wahlberechtigte können nicht ins Wahllokal kommen. Hier ist eine schriftliche Antragstellung für die Briefwahl bis zum 28.01.2022, 12:00 Uhr möglich.
Veröffentlichungen und Informationen
Die einzuhaltenden Hygienestandards finden Sie auch sichtbar im Zugang des Wahllokals.
Malonek
Gemeindewahlbehörde