Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land

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16.01.2025

Informationen zur Briefwahl anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 werden bis zum 02. Februar 2025 versandt.

Gegen Ende der ersten Februarwoche 2025 ist mit der Lieferung der Stimmzettel für die Bundestagswahl für den Wahlkreis 17 – Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III zu rechnen. Erst nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 30. Januar 2025 steht fest, welche Kandidatinnen und Kandidaten und welche Parteien auf den Stimmzetteln für die Bundestagswahl stehen. Der Druck der Stimmzettel beginnt sofort nach der Sitzung.

14.01.2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

14.01.2025

Informationen zu den Aufkommensneutralen Hebesätzen für Grundsteuer A und B der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig, so dass ab dem
1. Januar 2025 in ganz Deutschland neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B wirksam werden. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und weiteren öffentlichen Dienstleistungen bei. Durch die Anpassung des Hebesatzes wird sichergestellt, dass die Gemeinden auch künftig handlungsfähig bleiben, ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten.

09.01.2025

Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss 2021 des Amtes Neustrelitz-Land festzustellen und dem Amtsvorsteher für das HHJ 2021 zu entlasten.

07.01.2025

Bekanntmachung über eine überörtliche unvermutete Prüfung der Einzahlungskasse Einwohnermeldeamt des Amtes Neustrelitz-Land

Entsprechend § 10 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M–V S. 154, 183) liegt der Bericht über die am 07.November 2024 durchgeführte unvermutete Prüfung der Einzahlungskasse Einwohnermeldeamt des Amtes Neustrelitz-Land zur Einsichtnahme vom 07.01. bis 14.01.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.

07.01.2025

Bekanntmachung über eine örtliche unvermutete Kassenprüfung der Amtskasse des Amtes Neustrelitz-Land

Entsprechend § 10 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M–V S. 154, 183) liegt der Bericht über die am 07.November 2024 durchgeführte unvermutete Prüfung der Amtskasse des Amtes Neustrelitz-Land zur Einsichtnahme vom 07.01. bis 14.01.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.

07.01.2025

Bekanntmachung über eine überörtliche unvermutete Kassenprüfung des Amtes Neustrelitz-Land

Entsprechend § 10 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M–V S. 154, 183) liegt der Bericht über die am 18. Juni 2024 durchgeführte überörtliche unvermutete Kassenprüfung des Amtes Neustrelitz-Land zur Einsichtnahme vom 07.01. bis 14.01.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.

16.12.2024

Informationen zur Grundsteuer 2025

Alle bisher erlassenen Dauerabgabenbescheide für Grundsteuern verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.  Für das Kalenderjahr 2025 werden in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide erlassen.

Das Amt Neustrelitz-Land bittet darum, Einzahlungen bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheid zu unterlassen.

Das neue Grundsteuergesetz tritt ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wendet das sog. Bundesmodell an. Die Bewertung der einzelnen Grundstücke wird vom Finanzamt Waren durchgeführt. Die Grundstückseigentümer erhalten einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. In die Berechnung des Finanzamtes fließen die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Mietniveau, die Gebäudefläche und das Gebäudealter ein. Diese Bewertungen bilden für die Gemeinde die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025.

30.10.2024

Keine Sprechstunden am 01. November 2024 im Amt Neustrelitz-Land

Das Amt Neustrelitz-Land bleibt aus betrieblichen Gründen am Freitag, dem 01. November 2024 geschlossen.

20.09.2024

Bekanntmachung der Satzung über den Kostenersatz über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Grünow (Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBI. M-V, S. 334, 394) sowie des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V, S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16. April 2024 die neue Satzung der Gemeinde Grünow über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Grünow beschlossen.

19.09.2024

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Erweiterung des B-Planes Nr. 1/2014 Dalmsdorf-West“ der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 30.07.2020 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss vom 31.01.2022 geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lagen in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Am 07.12.2023 hat die Gemeindevertretung Kratzeburg den Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und dem Umweltbericht bestätigt. Eine erneute Auslegung ist in der Zeit vom 15.02. bis zum 15.03.2024 erfolgt. Am 12.07.2024 wurde die Satzung unter einer Maßgabe, Auflagen und einem Hinweis genehmigt. 

17.09.2024

Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen der Meldebehörde

Gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass jeder Bürger Widerspruch gegen Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben kann.

17.09.2024

Neue Telefonnummern im Amt Neustrelitz-Land!!!

Die Mitarbeiter des Amtes Neustrelitz-Land sind ab sofort unter neue Rufnummern erreichbar. Die zentrale Nummer ist unverändert : 03981-45 75 0     Fax:  03981-45 75 12

Die Telefonnummern der Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der beigefügten Telefonliste bzw. sind auf der

folgenden Seite bekanntgemacht: Amt Neustrelitz-Land - Die Amtsverwaltung

12.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land vom 24.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

09.09.2024

Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.12.2020

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 17.10.2023 dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss 2020 des Amtes Neustrelitz-Land festzustellen und dem Amtsvorsteher für das HHJ 2020 zu entlasten.

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Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.