Alle bisher erlassenen Dauerabgabenbescheide für Grundsteuern verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Für das Kalenderjahr 2025 werden in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide erlassen.
Das Amt Neustrelitz-Land bittet darum, Einzahlungen bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheid zu unterlassen.
Das neue Grundsteuergesetz tritt ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wendet das sog. Bundesmodell an. Die Bewertung der einzelnen Grundstücke wird vom Finanzamt Waren durchgeführt. Die Grundstückseigentümer erhalten einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. In die Berechnung des Finanzamtes fließen die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Mietniveau, die Gebäudefläche und das Gebäudealter ein. Diese Bewertungen bilden für die Gemeinde die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025.