Bekanntmachungen der Gemeinde Blankensee

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25.03.2025

Spendenbericht 2024

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Gemeinden zur Erfüülung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

25.03.2025

Spendenbericht 2023

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Gemeinden zur Erfüülung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

18.03.2025

Stellenausschreibung für eine unbefristete Teilzeitstelle als Reinigungskraft (m/w/d) in der Kindertagesstätte Peckatel

Für die Gemeinde Klein Vielen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle (15 Std./Woche) als

Reinigungskraft (m/w/d) in der Kindertagesstätte Spatzenhausen in Peckatel zu besetzen.

05.03.2025

Digitale Lichtbilder für Ausweis und Reisepass: Neue Regelung ab Mai 2025

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten gelten ab dem 1. Mai 2025 in Deutschland neue Vorgaben. Die Erfassung von biometrischen Fotos darf ab diesem Zeitpunkt nur noch digital erfolgen und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Dies betrifft alle Anträge für Personalausweise und Reisepässe.

27.02.2025

Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen

Sehr geehrte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,

für Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer/in am vergangenen Wahlsonntag danken wir Ihnen ganz herzlich. Sie haben mit Ihrer großartigen Unterstützung zum reibungslosen Ablauf bei der Stimmabgabe und der abschließenden Stimmenauszählung am Wahlsonntag beigetragen.

 

 

26.02.2025

Hinweis zur Veranlagung der Pachtzinsen für das Jahr 2025

Aus organisatorischen Gründen erfolgte eine verspätete Übernahme der Pachtzinsen in das Haushaltsjahr 2025. Dieses hat zur Folge, dass es 2025 zu einer Verschiebung der ersten Fälligkeit (15.02) auf den 15.05. gekommen ist.

21.02.2025

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Einwohnermeldeamtes sowie der Wohngeldstelle im Amt Neustrelitz-Land in der 11. KW

Das Einwohnermeldeamt sowie die Wohngeldstelle sind in der Woche vom 10. bis 14.03.2025 nur eingeschränkt erreichbar.

13.02.2025

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 - 18.00 Uhr.

Die Gemeinden des Amtsbereiches Neustrelitz-Land bilden folgende Wahlbezirke:

05.02.2025

Allgemeine Informationen zu den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025

Die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 sind bis zum 02. Februar 2025 zugestellt worden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, sollten den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeindeberhörde stellen. 

03.02.2025

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wanzka“ der Gemeinde Blankensee

Die Gemeindevertretung Blankensee hat am 30.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Biogasanlage Wanzka“ gefasst.

21.01.2025

Keine Sprechstunden am Freitag, den 24. Januar 2025 im Einwohnermeldeamt Neustrelitz-Land

Das Einwohnermeldeamt Neustrelitz-Land bleibt aus betrieblichen Gründen am Freitag, dem 24. Januar 2025 geschlossen. Ab Dienstag, den 28. Januar 2025 ist das Einwohnermeldeamt wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet.

14.01.2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

14.01.2025

Informationen zu den Aufkommensneutralen Hebesätzen für Grundsteuer A und B der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig, so dass ab dem
1. Januar 2025 in ganz Deutschland neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B wirksam werden. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und weiteren öffentlichen Dienstleistungen bei. Durch die Anpassung des Hebesatzes wird sichergestellt, dass die Gemeinden auch künftig handlungsfähig bleiben, ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten.

09.01.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Blankensee zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Blankensee zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Blankensee festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

19.12.2024

Satzung über den Kostenersatz über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Blankensee (Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBI. M-V, S. 334, 394) sowie des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V, S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.11.2024 die neue Satzung der Gemeinde Blankensee über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Blankensee beschlossen.

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Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.