Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahlen am 11. Mai 2025 sowie für eine mögliche Stichwahl am 25. Mai 2025
1. Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 21. April 2025 bis 25. April 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag Ostermontag (geschlossen)
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 27 (1.OG - nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Absatz 5 des Landesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.