Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenzieritz

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19.12.2024

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hohenzieritz

Auf Grund des §5 der Kommunalverfassung des Lande Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S.351) und der §§1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S.1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Hohenzieritz vom 10.12.2024 folgende Satzung erlassen:

18.12.2024

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Hohenzieritz

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270), zuletzt geändert durch Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351), in Verbindung mit dem § 1 Abs. 1 und § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294), und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) vom 18. Dezember 1995 (GVOBl. M-V S. 658), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 924, 927), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 vom 27. März 2024 (BGBl. I S. 108), und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden vom 5. August 1991 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 10.12.2024 folgende Satzung erlassen:

16.12.2024

Informationen zur Grundsteuer 2025

Alle bisher erlassenen Dauerabgabenbescheide für Grundsteuern verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.  Für das Kalenderjahr 2025 werden in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide erlassen.

Das Amt Neustrelitz-Land bittet darum, Einzahlungen bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheid zu unterlassen.

Das neue Grundsteuergesetz tritt ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wendet das sog. Bundesmodell an. Die Bewertung der einzelnen Grundstücke wird vom Finanzamt Waren durchgeführt. Die Grundstückseigentümer erhalten einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. In die Berechnung des Finanzamtes fließen die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Mietniveau, die Gebäudefläche und das Gebäudealter ein. Diese Bewertungen bilden für die Gemeinde die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025.

10.12.2024

Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

Aufgrund der §§ 5, 150 ff. der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg­ Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBl. M-V S. 650) nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 10.10.2024 die folgende Satzung beschlossen:

10.12.2024

Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung

Auf der Grundlage der §§ 5, 150 ff der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg­Vorpommern vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBl. M-V S. 650) und der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee vom 27.11.2019 wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee in der Sitzung am 10.10.2024 folgende Satzung beschlossen:

30.10.2024

Keine Sprechstunden am 01. November 2024 im Amt Neustrelitz-Land

Das Amt Neustrelitz-Land bleibt aus betrieblichen Gründen am Freitag, dem 01. November 2024 geschlossen.

18.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Hohenzieritz vom 27.08.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

17.09.2024

Neue Telefonnummern im Amt Neustrelitz-Land!!!

Die Mitarbeiter des Amtes Neustrelitz-Land sind ab sofort unter neue Rufnummern erreichbar. Die zentrale Nummer ist unverändert : 03981-45 75 0     Fax:  03981-45 75 12

Die Telefonnummern der Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der beigefügten Telefonliste bzw. sind auf der

folgenden Seite bekanntgemacht: Amt Neustrelitz-Land - Die Amtsverwaltung

12.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land vom 24.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

02.09.2024

Bekanntmachung der Satzung über den Kostenersatz über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenzieritz (Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBI. M-V, S. 334, 394) sowie des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V, S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07. Mai 2024 die neue Satzung der Gemeinde Hohenzieritz über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Hohenzieritz beschlossen.

27.08.2024

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt zur Ausführungsanordnung Freiwilliger Landtausch Blumenholz IX

  1. Im Freiwilligen Landtausch Blumenholz IX wird hiermit die Ausführung des Tauschplanes angeordnet (§ 103f Abs. 3 S. 2 und 3 FlurbG).
  2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der 20.08.2024 festgesetzt.
01.07.2024

Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung über unbesetzte Mandate in der Gemeindevertretung Hohenzieritz

Gemäß § 46 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:

Mit der Annahme der Wahl durch Herrn Peter Strobl als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Hohenzieritz und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Wählergemeinschaft unabhängiger Bürger frei.

25.06.2024

Endgültige Ergebnisse der Stichwahlen zum Bürgermeister in den Gemeinden Blankensee und Grünow

Am 24. Juni 2024 stellte der Wahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land die endgültigen Ergebnisse der Stichwahlen zum Bürgermeister in den Gemeinden Blankensee und Grünow fest.

18.06.2024

Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen

Sehr geehrte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,

für Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer/in am vergangenen Wahlsonntag danken wir Ihnen ganz herzlich. Sie haben mit Ihrer großartigen Unterstützung zum reibungslosen Ablauf bei der Stimmabgabe und der abschließenden Stimmenauszählung am Wahlsonntag beigetragen.

 

 

13.06.2024

Endgültige Ergebnisse der Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden

Am 12. Juni 2024 stellte der Wahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land die endgültigen Ergebnisse der Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden fest.

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