Bekanntmachungen der Gemeinde Kratzeburg

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20.12.2024

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270), zuletzt geändert durch Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351), in Verbindung mit dem § 1 Abs. 1 und § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294), und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) vom 18. Dezember 1995 (GVOBl. M-V S. 658), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 924, 927), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 vom 27. März 2024 (BGBl. I S. 108), und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden vom 5. August 1991 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 19.12.2024 folgende Satzung erlassen:

16.12.2024

Informationen zur Grundsteuer 2025

Alle bisher erlassenen Dauerabgabenbescheide für Grundsteuern verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.  Für das Kalenderjahr 2025 werden in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide erlassen.

Das Amt Neustrelitz-Land bittet darum, Einzahlungen bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheid zu unterlassen.

Das neue Grundsteuergesetz tritt ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wendet das sog. Bundesmodell an. Die Bewertung der einzelnen Grundstücke wird vom Finanzamt Waren durchgeführt. Die Grundstückseigentümer erhalten einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. In die Berechnung des Finanzamtes fließen die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Mietniveau, die Gebäudefläche und das Gebäudealter ein. Diese Bewertungen bilden für die Gemeinde die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025.

30.10.2024

Keine Sprechstunden am 01. November 2024 im Amt Neustrelitz-Land

Das Amt Neustrelitz-Land bleibt aus betrieblichen Gründen am Freitag, dem 01. November 2024 geschlossen.

19.09.2024

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Erweiterung des B-Planes Nr. 1/2014 Dalmsdorf-West“ der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 30.07.2020 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss vom 31.01.2022 geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lagen in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Am 07.12.2023 hat die Gemeindevertretung Kratzeburg den Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und dem Umweltbericht bestätigt. Eine erneute Auslegung ist in der Zeit vom 15.02. bis zum 15.03.2024 erfolgt. Am 12.07.2024 wurde die Satzung unter einer Maßgabe, Auflagen und einem Hinweis genehmigt. 

18.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kratzeburg

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 02.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die folgende Satzung erlassen.

17.09.2024

Neue Telefonnummern im Amt Neustrelitz-Land!!!

Die Mitarbeiter des Amtes Neustrelitz-Land sind ab sofort unter neue Rufnummern erreichbar. Die zentrale Nummer ist unverändert : 03981-45 75 0     Fax:  03981-45 75 12

Die Telefonnummern der Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der beigefügten Telefonliste bzw. sind auf der

folgenden Seite bekanntgemacht: Amt Neustrelitz-Land - Die Amtsverwaltung

17.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Kratzeburg

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 15.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

12.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land vom 24.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

27.08.2024

Satzung über den Kostenersatz über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kratzeburg (Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBI. M-V, S. 334, 394) sowie des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V, S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 27. Mai 2024 die neue Satzung der Gemeinde Kratzeburg über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Kratzeburg beschlossen.

17.07.2024

Bekanntmachung des Vermessungsingenieur Lessner zur Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin

Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin für das Vermessungsobjekt:

Gemeinde: Kratzeburg
Gemarkung: Kratzeburg
Flur: 5
Flurstück: 190/1
Lagebezeichnung: Kratzeburg

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

04.07.2024

Jahresabschluss der Gemeinde Kratzeburg zum 31.12.2020

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kratzeburg zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 25. März 2024 der Gemeindevertretung Kratzeburg empfohlen, den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Kratzeburg festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2020 zu entlasten.

02.07.2024

Bekanntmachung des STALU - Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte - Gemeinde Kratzeburg und Userin

Freiwilliger Landtausch: Kargow II Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Gemeinde: Kargow, Kratzeburg, Mirow Stadt, Peenehagen, Userin, Wesenberg
Aktenzeichen: 5433.21 / 71 – 071 II

I. a) Anordnungsbeschluss
Mit diesem Beschluss wird der freiwillige Landtausch Kargow II, Gemeinde Kargow, Kratzeburg, Mirow Stadt, Peenehagen, Useirn und Wesenberg Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeord­net.

26.06.2024

Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung Kratzeburg

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:

Mit der Annahme der Wahl durch Herrn Dr. Guntram Wagner als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Kratzeburg und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Wählergemeinschaft Kratzeburg frei.

25.06.2024

Endgültige Ergebnisse der Stichwahlen zum Bürgermeister in den Gemeinden Blankensee und Grünow

Am 24. Juni 2024 stellte der Wahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land die endgültigen Ergebnisse der Stichwahlen zum Bürgermeister in den Gemeinden Blankensee und Grünow fest.

18.06.2024

Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen

Sehr geehrte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,

für Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer/in am vergangenen Wahlsonntag danken wir Ihnen ganz herzlich. Sie haben mit Ihrer großartigen Unterstützung zum reibungslosen Ablauf bei der Stimmabgabe und der abschließenden Stimmenauszählung am Wahlsonntag beigetragen.

 

 

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