Bekanntmachungen der Gemeinde Möllenbeck

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.

  • Jahr
  • Monat
  • Ort
19.12.2024

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Möllenbeck

Auf Grund des §5 der Kommunalverfassung des Lande Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S.351) und der §§1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S.1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Möllenbeck vom 18.11.2024 folgende Satzung erlassen:

17.12.2024

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Möllenbeck

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270), zuletzt geändert durch Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351), in Verbindung mit dem § 1 Abs. 1 und § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294), und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) vom 18. Dezember 1995 (GVOBl. M-V S. 658), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 924, 927), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 vom 27. März 2024 (BGBl. I S. 108), und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden vom 5. August 1991 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 18.11.2024 folgende Satzung erlassen:

16.12.2024

Informationen zur Grundsteuer 2025

Alle bisher erlassenen Dauerabgabenbescheide für Grundsteuern verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.  Für das Kalenderjahr 2025 werden in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide erlassen.

Das Amt Neustrelitz-Land bittet darum, Einzahlungen bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheid zu unterlassen.

Das neue Grundsteuergesetz tritt ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wendet das sog. Bundesmodell an. Die Bewertung der einzelnen Grundstücke wird vom Finanzamt Waren durchgeführt. Die Grundstückseigentümer erhalten einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. In die Berechnung des Finanzamtes fließen die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Mietniveau, die Gebäudefläche und das Gebäudealter ein. Diese Bewertungen bilden für die Gemeinde die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025.

30.10.2024

Keine Sprechstunden am 01. November 2024 im Amt Neustrelitz-Land

Das Amt Neustrelitz-Land bleibt aus betrieblichen Gründen am Freitag, dem 01. November 2024 geschlossen.

22.10.2024

Friedhofssatzung der Gemeinde Möllenbeck

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung Möllenbeck vom 25.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

22.10.2024

Satzung der Gemeinde Möllenbeck über die Erhebung von Kostenersatz für die Einsätze und Leistungen (bzw. Inanspruchnahme) der Freiwilligen Feuerwehr Quadenschönfeld

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V, S. 334, 394) sowie des    § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 08. Juli 2024 die neue Satzung der Gemeinde Möllenbeck über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Quadenschönfeld beschlossen.

11.10.2024

Jahresabschluss der Gemeinde Möllenbeck zum 31.12.2020

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Möllenbeck zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 25. März 2024 der Gemeindevertretung Möllenbeck empfohlen, den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Möllenbeck festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2020 zu entlasten.

17.09.2024

Neue Telefonnummern im Amt Neustrelitz-Land!!!

Die Mitarbeiter des Amtes Neustrelitz-Land sind ab sofort unter neue Rufnummern erreichbar. Die zentrale Nummer ist unverändert : 03981-45 75 0     Fax:  03981-45 75 12

Die Telefonnummern der Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der beigefügten Telefonliste bzw. sind auf der

folgenden Seite bekanntgemacht: Amt Neustrelitz-Land - Die Amtsverwaltung

12.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land vom 24.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

12.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Möllenbeck

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Möllenbeck vom 08.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

25.06.2024

Endgültige Ergebnisse der Stichwahlen zum Bürgermeister in den Gemeinden Blankensee und Grünow

Am 24. Juni 2024 stellte der Wahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land die endgültigen Ergebnisse der Stichwahlen zum Bürgermeister in den Gemeinden Blankensee und Grünow fest.

18.06.2024

Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen

Sehr geehrte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,

für Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer/in am vergangenen Wahlsonntag danken wir Ihnen ganz herzlich. Sie haben mit Ihrer großartigen Unterstützung zum reibungslosen Ablauf bei der Stimmabgabe und der abschließenden Stimmenauszählung am Wahlsonntag beigetragen.

 

 

13.06.2024

Endgültige Ergebnisse der Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden

Am 12. Juni 2024 stellte der Wahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land die endgültigen Ergebnisse der Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden fest.

30.05.2024

Wahlbekanntmachung für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

 

Am 09. Juni 2024 finden

-          in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und

-          in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die

           Kommunalwahlen  statt.

Gewählt werden in den Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow

-               die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

-               der Kreistag

-               die Gemeindevertretung

-               die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister

 Alle Wahlen dauern von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

24.05.2024

Informationen zur Briefwahl anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Wer aus persönlichen Gründen nicht direkt am 09. Juni 2024 wählen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Wer mittels Briefwahl vor Ort wählen möchte, kann dies bei der Gemeindewahlbehörde tun. Das Briefwahllokal befindet sich im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer 27 und ist bis 07. Juni 2024 , 18.00 Uhr. Es hat keinen barrierefreien Zutritt.

Seite 1 von 6

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.