Bekanntmachungen der Gemeinde Userin

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21.02.2025

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Einwohnermeldeamtes sowie der Wohngeldstelle im Amt Neustrelitz-Land in der 11. KW

Das Einwohnermeldeamt sowie die Wohngeldstelle sind in der Woche vom 10. bis 14.03.2025 nur eingeschränkt erreichbar.

13.02.2025

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 - 18.00 Uhr.

Die Gemeinden des Amtsbereiches Neustrelitz-Land bilden folgende Wahlbezirke:

05.02.2025

Allgemeine Informationen zu den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025

Die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 sind bis zum 02. Februar 2025 zugestellt worden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, sollten den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeindeberhörde stellen. 

30.01.2025

Stellenausschreibung für eine befristete Vollzeitstelle im Rahmen der Elternzeitvertretung (voraussichtlich bis 31.07.2026) im Amt Neustrelitz-Land

Beim Amt Neustrelitz-Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Vollzeitstelle im Rahmen der Elternzeitvertretung (voraussichtlich bis 31.07.2026) als

Sachbearbeitung Liegenschaftsverwaltung (w/m/d)

im Bereich des Bau- und Ordnungsamtes zu besetzen.

30.01.2025

Stellenausschreibung für eine unbefristete Vollzeitstelle als Sachbearbeitung Tiefbau (m/w/d) im Amt Neustrelitz-Land

Beim Amt Neustrelitz-Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

Sachbearbeitung Tiefbau (m/w/d)

im Bereich des Bau- und Ordnungsamtes zu besetzen.

21.01.2025

Keine Sprechstunden am Freitag, den 24. Januar 2025 im Einwohnermeldeamt Neustrelitz-Land

Das Einwohnermeldeamt Neustrelitz-Land bleibt aus betrieblichen Gründen am Freitag, dem 24. Januar 2025 geschlossen. Ab Dienstag, den 28. Januar 2025 ist das Einwohnermeldeamt wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet.

14.01.2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

14.01.2025

Informationen zu den Aufkommensneutralen Hebesätzen für Grundsteuer A und B der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig, so dass ab dem
1. Januar 2025 in ganz Deutschland neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B wirksam werden. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und weiteren öffentlichen Dienstleistungen bei. Durch die Anpassung des Hebesatzes wird sichergestellt, dass die Gemeinden auch künftig handlungsfähig bleiben, ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten.

19.12.2024

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Userin

Auf Grund des §5 der Kommunalverfassung des Lande Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S.351) und der §§1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S.1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Userin vom 27.11.2024 folgende Satzung erlassen:

17.12.2024

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Userin

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270), zuletzt geändert durch Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351), in Verbindung mit dem § 1 Abs. 1 und § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294), und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) vom 18. Dezember 1995 (GVOBl. M-V S. 658), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 924, 927), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 vom 27. März 2024 (BGBl. I S. 108), und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden vom 5. August 1991 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 27.11.2024 folgende Satzung erlassen:

16.12.2024

Informationen zur Grundsteuer 2025

Alle bisher erlassenen Dauerabgabenbescheide für Grundsteuern verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.  Für das Kalenderjahr 2025 werden in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide erlassen.

Das Amt Neustrelitz-Land bittet darum, Einzahlungen bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheid zu unterlassen.

Das neue Grundsteuergesetz tritt ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wendet das sog. Bundesmodell an. Die Bewertung der einzelnen Grundstücke wird vom Finanzamt Waren durchgeführt. Die Grundstückseigentümer erhalten einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. In die Berechnung des Finanzamtes fließen die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Mietniveau, die Gebäudefläche und das Gebäudealter ein. Diese Bewertungen bilden für die Gemeinde die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025.

30.10.2024

Keine Sprechstunden am 01. November 2024 im Amt Neustrelitz-Land

Das Amt Neustrelitz-Land bleibt aus betrieblichen Gründen am Freitag, dem 01. November 2024 geschlossen.

20.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Userin

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Userin vom 18.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

17.09.2024

Neue Telefonnummern im Amt Neustrelitz-Land!!!

Die Mitarbeiter des Amtes Neustrelitz-Land sind ab sofort unter neue Rufnummern erreichbar. Die zentrale Nummer ist unverändert : 03981-45 75 0     Fax:  03981-45 75 12

Die Telefonnummern der Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der beigefügten Telefonliste bzw. sind auf der

folgenden Seite bekanntgemacht: Amt Neustrelitz-Land - Die Amtsverwaltung

12.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land vom 24.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

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Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.