Die in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 05. Mai 2021 Wahlberechtigte aus den oben genannten Wahlgebieten als Mitglieder für die Wahlvorstände in den Gemeinden und für den Briefwahlvorstand im Amt Neustrelitz-Land für die am 26. September 2021 stattfindenden Bundestagswahlen sowie Landtagswahlen Mecklenburg-Vorpommern vorzuschlagen.
Vorschläge sind bei der Gemeindebehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz oder unter der TelefonNr.: 03981-457534 bzw. 457520 einzureichen. Die Meldung kann auch an die email-Adresse wahl@amtneustrelitz-land.de erfolgen.
Gleichzeitig ergeht die Bitte an alle Wahlberechtigten, sich zur Übernahme eines Wahlehrenamtes in einem der Wahlbezirke in den amtsangehörigen Gemeinden als Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer zur Verfügung zu stellen. Gemäß wahlrechtlicher Bestimmungen erhalten Mitglieder der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld.
An der Übernahme eines Wahlehrenamtes interessierte, wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 05. Mai 2021 bei der Gemeindebehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5 in 17235 Neustrelitz oder unter der Telefon: 03981/457534 bzw. 457520 melden, bzw. eine Nachricht an die e-mail Adresse: wahl@amtneustrelitz-land.de senden.