Am 09. Juni 2024 werden die Europawahlen, die Wahl des Kreistages sowie die Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister/innen stattfinden.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sucht das Amt Neustrelitz-Land als Gemeindewahlbehörde für die 13 Urnenwahlbezirke in den amtsangehörigen Gemeinden 117 engagierte Helfer/innen, die ein Wahlehrenamt als Wahlvorsteher/in, stellvertretende/r Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in übernehmen. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürger/innen am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger/innen, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.
Wahlberechtigte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können in einem Wahlvorstand mitarbeiten; besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Der Gemeindewahlvorstand leitet und überwacht die Wahlhandlung und ermittelt die Ergebnisse. Der Einsatz der Wahlvorstände beginnt in der Regel um 07:30 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung.
Für die Übernahme eines solchen Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung je nach Funktion in Höhe von 50,00 bis 80,00 Euro gezahlt.
Hinweis: Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter dürfen gemäß § 7 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausüben.
An der Übernahme eines Wahlehrenamtes interessierte, wahlberechtigte Bürger/innen können sich
bis zum 29. Februar 2024 bei der Gemeindewahlbehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5 in
17235 Neustrelitz oder unter der Telefonnr.: 03981/457520 bzw. 45750 melden, bzw. eine Nachricht
an die e-mail Adresse: wahl@amtneustrelitz-land.de senden.
Sie werden dann den Wahlvorständen unter möglicher Berücksichtigung von Wünschen zugeordnet und erhalten ein entsprechendes Berufungsschreiben.
D.Böss
Gemeindewahlleiterin