Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Carpin am
Freitag, den 19.11.2021 um 18.00 Uhr im Feuerwehrgebäude in Carpin, Lindenstraße 46,
werden Eigentümer von Grundflächen, die zur Jagdgenossenschaft Carpin gehören und auf denen die Jagd ausgeübt wird, herzlich eingeladen.*
Tagesordnung:
- Begrüßung/ Eröffnung
- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Bekanntmachung und Beschlussfähigkeit
- Vorstandswahl
-> Jagdvorsteher, Stellvertreter, Kassenführer, Schriftführer - Satzungsänderung
- Beschluss über die Art und Weise der Verpachtung
- Beschluss über die Höhe des Pachtzinses
- Beschluss zur Vorbereitung der Neuverpachtung
- Sonstiges
Der Notvorstand
Karin Doster-Di Rosa
Bürgermeisterin
Carpin, 4. November 2021
*Vertretung:
In der Versammlung kann sich eine natürliche Person , die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen.
Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Die geltenden Corona-Bestimmungen sind einzuhalten.