Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Carpin lädt zur Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Diese findet am Donnerstag, dem 03. März 2022 um 18.00 Uhr im Feuerwehrgebäude in Carpin statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung/Eröffnung
- Feststellen der satzungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
- Bericht Jagdvorsteher
- Bericht Kassenwart
- Beschluss zur Neuverpachtung
- Beschluss zur Pachtauszahlung für das Jagdjahr 2021/22
- Beschluss zur Pachtauszahlung ab 2023 und folgende
- Beschluss zu finanziellen Ausgaben
- Sonstiges
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Jagdgenossen sind Eigentümer der Grundflächen, die zur Jagdgenossenschaft Carpin gehören und auf denen die Jagd ausgeübt wird.
Vertretung: In der Versammlung kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Zur Pachtauszahlung wird, falls noch nicht geschehen, um die Kontodaten gebeten sowie bei Erbengemeinschaften oder mehreren Eigentümern um eine Vollmacht der zahlungsberechtigten Empfänger.
H.Hübner
Jagdvorsteher