Die Gemeindevertretung Blumenholz hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 den 1. Nachtragshaushalt 2025 für die Gemeinde Blumenholz beschlossen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Blumenholz wird hiermit bekannt gemacht.