Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Blankensee vom 22.02.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankensee vom 11.10.2019 erlassen:
Artikel I
Der § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
(1) Dem Bürgermeister wird die Befugnis übertragen:
1. Entscheidungen über Verträge, die auf einmalige Leistungen unterhalb der
Wertgrenze von 600,00 € gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen
unterhalb der Wertgrenze von 300,00 € pro Monat;
2. Entscheidungen und Zustimmung über über- und außerplanmäßige
Aufwendungen im Ergebnishaushalt und/oder über über- und außerplanmäßige
Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu einer Wertgrenze von je 1.000 €;
3. bei Veräußerungen oder Belastung von Grundstücken von 500,00 €, bei Hingabe von
Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden von 2.500,00 €
sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes von 10.000,00 €
zu entscheiden;
4. bei Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen, die
Bestellung sonstiger Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich gleich zu achtende
Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 3.000,00 € zu entscheiden;
5. bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen, insbesondere Erschließungsverträgen
und Durchführungsverträgen zu Vorhaben- und Erschließungsplänen, bis zu einem
Wert von 5.000,00 € zu entscheiden sowie
6. Entscheidungen über Auftragsvergaben nach VOB und UVgO bis zum Wert
von 5.000,00 €.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Blankensee, den 08.03.2022
Mühlenberg
Bürgermeister
HINWEIS:
Gegen die am 28.02.2022 beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt angezeigte 1. Änderung der Hauptsatzung wurden keine Rechtsverletzungen geltend gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Blankensee, den 08.03.2022
Mühlenberg
Bürgermeister