Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.

  • Jahr
  • Monat
  • Ort
15.04.2025

Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes „Erweiterung Dalmsdorf-West“, der Gemeinde Kratzeburg gemäß § 10 abs. 3 BauGB

Das Plangebiet zum Bebauungsplan „Erweiterung Dalmsdorf West" umfasst die in Dalmsdorf am nördlichen Ortsrand westlich der Straße „Am Feld“ in Richtung Kratzeburg liegenden straßenbegleitende Fläche. Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke 184 und 191 und die Flurstücke 189/5, 190/1 und 193/3 der Flur 5, Gemarkung Kratzeburg in einer Größe von ca. 8.155 m2 und wir im Einzelnen begrenzt: im Norden von landwirtschaftlichen Flächen (FS 183/4, Flur 5, Gemarkung Kratzeburg), im Osten vom Friedhof (FS 62) und den angrenzenden Flurstücken 64, 66, 67/1 und 189/3, auf diesen Flurstücken befinden sich das Cafe mit Glasmanufaktur Dalmsdorf und ein Parkplatz, im Süden von der Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1/2014 (FS 198/3, Flur 5, Gemarkung Kratzeburg), im Westen von landwirtschaftlichen Flächen (193/4, 190/2, 189/6, Flur 5, Gemarkung Kratzeburg).

14.04.2025

Stellenausschreibung für eine unbefristete Teilzeitstelle als Reinigungskraft (m/w/d) in der Kindertagesstätte Peckatel

Für die Gemeinde Klein Vielen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle (15 Std./Woche) als

Reinigungskraft (m/w/d) in der Kindertagesstätte Spatzenhausen in Peckatel zu besetzen.

14.04.2025

Allgemeine Informationen zu den Landratswahlen am 11. Mai 2025

Die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des Landrates am 11. Mai 2025 sowie einer möglichen Stichwahl am 25. Mai 2025 werden bis zum 19. April 2025 zugestellt.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, sollten den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeindebehörde stellen. 

14.04.2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahlen am 11. Mai 2025 sowie für eine mögliche Stichwahl am 25. Mai 2025

1. Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 21. April 2025 bis 25. April 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag                   Ostermontag (geschlossen)

Dienstag                 09.00 – 12.00 Uhr      13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                geschlossen

Donnerstag            08.00 – 12.00 Uhr      13.00 – 15.30 Uhr

Freitag                    09.00 – 12.00 Uhr

im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 27 (1.OG - nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Absatz 5 des Landesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

14.04.2025

Bekanntmachung des StALU Mecklenburgische Seenplatte über die Erfassung von Brut- und Rastvögeln im EU-Vogelschutzgebiet DE 2547-471

Derzeit werden im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) Kartierungen von Brut- und Rastvogelarten im EU-Vogelschutzgebiet (VSG) DE 2547-471 Feldberger Seenlandschaft und Teile des Woldegker Hügellands durchgeführt. Zuvor wurden bereits in den Jahren 2023 und 2024 Teilbereiche des VSG zur Erfassung von Brutvögeln kartiert.

14.04.2025

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land für das Jahr 2024

Auf der am 08.04.2025 stattgefundenen Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land wurde der Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss über die Durchführung und wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen.

10.04.2025

Bekanntmachung des Beschlusses über die 1.Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Neustrelitz-Land über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 23.05.2025

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) beschließt der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land in seiner Sitzung am 08.04.2025 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Neustrelitz - Land über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 23.05.2015:

10.04.2025

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Einwohnermeldeamtes am 24. und 25. April 2025 im Amt Neustrelitz-Land

Aus organisatorischen Gründen bleibt das Einwohnermeldeamt des Amtes Neustrleitz-Land am

Donnerstag, dem 24. April 2025 sowie am 25. April 2025 geschlossen.

10.04.2025

Digitale Lichtbilder für Ausweis und Reisepass: Neue Regelung ab Mai 2025

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten gelten ab dem 1. Mai 2025 in Deutschland neue Vorgaben. Die Erfassung von biometrischen Fotos darf ab diesem Zeitpunkt nur noch digital erfolgen und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Dies betrifft alle Anträge für Personalausweise und Reisepässe.

25.03.2025

Spendenbericht 2024

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Gemeinden zur Erfüülung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

25.03.2025

Spendenbericht 2023

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Gemeinden zur Erfüülung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

20.03.2025

Bekanntmachung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzinsel Brückentinsee“, der Gemeinde Wokuhl-Dabelow gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow am 26.09.2024 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Herzinsel Brückentinsee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte vom 21.11.2024, Az: 3513/2024-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit einer
Maßgabe und 3 Auflagen genehmigt.

19.03.2025

Bekanntmachung des Beschlusses über den 1. Nachtragshaushalt 2025 der Gemeinde Blumenholz

Die Gemeindevertretung Blumenholz hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 den 1. Nachtragshaushalt 2025 für die Gemeinde Blumenholz beschlossen. 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. 

27.02.2025

Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen

Sehr geehrte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,

für Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer/in am vergangenen Wahlsonntag danken wir Ihnen ganz herzlich. Sie haben mit Ihrer großartigen Unterstützung zum reibungslosen Ablauf bei der Stimmabgabe und der abschließenden Stimmenauszählung am Wahlsonntag beigetragen.

 

 

26.02.2025

Hinweis zur Veranlagung der Pachtzinsen für das Jahr 2025

Aus organisatorischen Gründen erfolgte eine verspätete Übernahme der Pachtzinsen in das Haushaltsjahr 2025. Dieses hat zur Folge, dass es 2025 zu einer Verschiebung der ersten Fälligkeit (15.02) auf den 15.05. gekommen ist.

Seite 1 von 34

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.