Die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des Landrates am 11. Mai 2025 sowie einer möglichen Stichwahl am 25. Mai 2025 werden bis zum 19. April 2025 zugestellt.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, sollten den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeindebehörde stellen.
Hier besteht die Möglichkeit, diese formlos schriftlich, mündlich bzw. per Mail oder per Fax zu stellen. Schriftliche Anträge sind an das Amt Neustrelitz-Land – Gemeindebehörde - , Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz zu senden; per Mail bitte an wahl@amtneustrelitz-land.de. Die Briefwahlunterlagen werden umgehend ausgestellt und versandt.
In der Gemeindebehörde (Briefwahllokal im Amt Neustrelitz-Land) kann auch persönlich die Briefwahl beantragt, die Unterlagen vor Ort ausgefüllt und in eine Urne eingeworfen werden.
Das Briefwahllokal ist ab Dienstag, den 22. April 2025 bis zum 09. Mai 2025 geöffnet. Dieses befindet sich im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer 27 (1.OG).
Bitte beachten Sie folgende Öffnungszeiten:
dienstags: 09.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr
freitags: 09.00 - 12.00 Uhr
Am Donnerstag, dem 01. Mai 2025 sowie am Freitag, dem 02. Mai 2025 bleibt das Amt Neustrelitz-Land aus organisatorischen Gründen geschlossen.
Nähere Informationen zur Briefwahl finden Sie auch in der veröffentlichten Wahlbekanntmachung.
Malonek
Gemeindebehörde