Wer aus persönlichen Gründen nicht direkt am 09. Juni 2024 wählen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, welche bis zum 18. Mai 2024 zugestellt wurde. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindewahlbehörde.
Wer mittels Briefwahl vor Ort wählen möchte, kann dies bei der Gemeindewahlbehörde tun. Das Briefwahllokal befindet sich im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer 27 und ist zu den üblichen Sprechzeiten bis 07. Juni 2024 , 18.00 Uhr geöffnet. Es hat keinen barrierefreien Zutritt.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bei der Gemeindewahlbehörde (Amt Neustrelitz-Land) mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Für die schriftliche Antragstellung verwenden Sie bitte den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für die Kommunalwahlen ist dies darüber hinaus auch am Wahltag bis 15.00 Uhr noch möglich. Für Fälle, die noch am 8. Juni 2024 bearbeitet werden können, ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der über die Tel.-Nr.: 03981/457520 zu erreichen ist.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und hat dies der Gemeindewahlbehörde vor Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern.