Alle bisher erlassenen Dauerabgabenbescheide für Grundsteuern verlieren zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Für das Kalenderjahr 2025 werden in allen Fällen neue Grundsteuerbescheide erlassen.
Das Amt Neustrelitz-Land bittet darum, Einzahlungen bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheid zu unterlassen.
Das neue Grundsteuergesetz tritt ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wendet das sog. Bundesmodell an. Die Bewertung der einzelnen Grundstücke wird vom Finanzamt Waren durchgeführt. Die Grundstückseigentümer erhalten einen Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid. In die Berechnung des Finanzamtes fließen die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Immobilienart, das Mietniveau, die Gebäudefläche und das Gebäudealter ein. Diese Bewertungen bilden für die Gemeinde die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025.
Durch die Reform der Grundsteuer verändern sich alle Grundsteuerwerte in den Gemeinden. Die Veränderungen führen dazu, dass einige Steuerpflichtige eine höhere Grundsteuer zahlen müssen und andere entlastet werden. Die Höhe der Steuerschuld hängt zu einem vom Messbetrag des Finanzamtes und zum anderen vom Hebesatz der Gemeinde ab.
Sollten Sie Einwände gegen den Grundsteuermessbetrag haben, wenden Sie sich direkt an das Finanzamt. Diese Anfragen können unsererseits nicht beantwortet werden.
Anpassung der Grundsteuer A sowie Umlage Wasser-& Bodenverband:
Bisher wurde bei der Grundsteuer A eine Nutzerbesteuerung durchgeführt. Dies wird mit der Reform der Grundsteuer geändert und wie bei der Grundsteuer B eine Eigentümerbesteuerung durchgeführt.
In diesem Zusammenhang werden die Gemeinden auch eine Änderung in der Gebührenerhebung für die Beiträge der Wasser-& Bodenverbände „Obere Havel/ Obere Tollensee“ sowie „Müritz“ durchführen. Diese werden ebenfalls auf den Eigentümer als Gebührenschuldner umgestellt. Den betreffenden Gebührenschuldnern werden ab dem Veranlagungsjahr 2025 entsprechende Gebührenbescheide zugestellt.
Sollten Sie einen Bescheid erhalten haben, aber kein Eigentümer mehr sein, teilen Sie uns dies bitte schriftlich unter Angabe Ihres Kassenzeichens mit.
Hinweis:
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Zahlungen sind bis zum Abschluss des Verfahrens zu den Fälligkeiten auf Ihrem Abgabenbescheid fällig.
Sollten Sie Fragen zur Grundsteuerreform haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt Neustrelitz-Land
FB I – Finanzverwaltung
Steuern & Abgaben
Marienstraße 5
17235 Neustrelitz
E-Mail: steuer@amtneustrelitz-land.de
Telefon: 03981/45 75 35 oder 03981/ 45 75 34
Sprechzeiten:
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr,
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr