Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Möllenbeck zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 25. März 2024 der Gemeindevertretung Möllenbeck empfohlen, den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Möllenbeck festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2020 zu entlasten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Möllenbeck hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 25.09.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit Beschluss 006/2024/11 festgestellt
Die Gemeindevertretung Möllenbeck hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 25.09.2024 der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 mit Beschluss Nr. 007/2024/11 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 14. Oktober 2024 - 18. Oktober 2024 während der Dienststunden ( Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr ) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der Finanzverwaltung Zimmer 37 öffentlich aus und kann nach Terminabsprache eingesehen werden.
C.Knopf
Leiterin Finanzverwaltung