Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.12.2020

04.07.2024

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 25. März 2024 der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow empfohlen, den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Wokuhl-Dabelow festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2020 zu entlasten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 23. Mai 2024 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 mit Beschluss 016/2024/15 festgestellt.

Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 23. Mai 2024 dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 mit Beschluss Nr. 017/2024/15 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 08. Juli 2024 - 12. Juli 2024 während der Dienststunden ( Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr ) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der Finanzverwaltung Zimmer 37 öffentlich aus und kann nach Terminabsprache eingesehen werden.

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