Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss 2021 des Amtes Neustrelitz-Land festzustellen und dem Amtsvorsteher für das HHJ 2021 zu entlasten.
Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in seiner Sitzung am 03.12.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Beschluss Nr. 031/2024/01 festgestellt.
Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in seiner Sitzung am 03.12.2024 dem Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2021 mit Beschluss Nr. 032/2024/01 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 13.01.2025 bis 17.01.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.
C.Knopf
Leiterin Finanzverwaltung