Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK), hat über das Kataster- und Vermessungsamt für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
- Herrn Dipl.-Ing. (FH) André Borutta, Demminer Straße 65, 17034 Neubrandenburg
- Herrn Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius, Heinrich-Heine-Straße 39, 17139 Malchin und
- Herrn Dipl.-Ing. (FH) Lothar Walther, Mühlenstraße 8, 17235 Neustrelitz
Verträge zur flächendeckenden Erhebung und Aktualisierung des im Liegenschaftskataster darzustellenden, nicht einmessungspflichtigen Gebäudebestandes abgeschlossen. Hierzu zählen alle Gebäude, die vor dem 12. August 1992 errichtet bzw. durch An- oder Umbau in ihrem Grundriss verändert wurden. Weiterhin ist es erforderlich, Sachdaten, wie die Dachform, die Anzahl der Geschosse unterhalb des Dachstuhls und die maximale Objekthöhe (Firsthöhe) der bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude für die Fortführung von 3D-Gebäudemodellen zu erfassen.
Die Einmessung und die Erfassung der Sachdaten der Gebäude sind für die Eigentümer der betreffenden Gebäude gebührenfrei.
Es wird gebeten, dem ÖbVI und deren Mitarbeitern, die sich entsprechend ausweisen können, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen in Übereinstimmung mit § 25 GeoVermG M-V*) zu ermöglichen.
Die örtlichen Arbeiten werden vom 01. Februar bis 30. November 2021 in folgenden Gemarkungen durchgeführt:
ÖbVI André Borutta:
Gemeinde : Userin
Gemarkungen: Groß Quassow und Userin
ÖbVI Steffen Möbius:
Gemeinde: Mirow, Stadt
Gemarkung: Mirow
ÖbVI Lothar Walther:
Gemeinde : Feldberger Seenlandschaft
Gemarkung: Triepkendorf und
Gemeinde: Grünow
Gemarkung: Grünow
*) Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist.